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Die Betreuungsweisung stellt eine unterstützende Maßnahme
für straffällig
gewordene Jugendliche und Heranwachsende dar.
Der Zugang erfolgt im Rahmen eines Strafverfahrens über
die Jugendgerichtshilfe.
Wesentliche Ziele sind die Entwicklung und Stärkung sozialer
Kompetenzen sowie
die Schaffung eines funktionierenden sozialen Netzwerkes.
Der Umfang und die Dauer der Hilfe werden im Rahmen eines
Hilfeplangespräches
festgelegt und richten sich nach dem Hilfebedarf.
Wesentliche Inhalte der Hilfe können sein:
Schule/ Arbeit
Wohnen
Konfliktlösung
lebenspraktische Hilfe
Unterstützung bei Behördengängen
Lebensplanung
Elternarbeit
Freizeit
Straftataufarbeitung u.a.m.
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