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Projektvorstellung |
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Schülergericht |
| Kurzbeschreibung: |
| Im Projekt „Schülergericht“ gibt es die Möglichkeit,
eine Straftat in einem Gespräch zwischen dem Beschuldigten
und einem Team aus drei Schülern (Schülergremium)
konstruktiv zu bearbeiten. Im Ergebnis wird durch das Schülergremium
dem Beschuldigten ein Vorschlag unterbreitet, mit deren Hilfe
der Beschuldigte die begangene Tat wieder in Ordnung bringen
können. Bei aktiver Teilnahme durch den Beschuldigten ist
die Einstellung des Strafverfahrens möglich.
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Das Wort Schülergericht trifft den Charakter
des Projekts nicht voll, denn die Schüler sind keine Richter.
Sie richten nicht, sondern schlagen dem Beschuldigten eine Reaktion
auf die Straftat vor. Dieser darf diese Reaktion auch ablehnen.
Wenn es unter den Lesern einen besseren Vorschlag zur Benennung
des Projekts gibt, dann schreiben Sie uns einfach eine e-mail. |
Die Fälle: |
| Die Fälle werden von der Staatsanwaltschaft
ausgewählt und durch die Gremien bearbeitet. Nach erfolgreichem
Abschluß kann das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft
eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich vom
Projekt tatorientierte, kreative und zeitnahe Reaktionen auf
Straffälligkeit. |
Zielgruppe: |
| Zielgruppe sind jugendliche Straftäter zwischen
14 und 21 Jahren, welche geständig sind und Fälle
in denen der Sachverhalt geklärt ist. Straftaten durch
Mehrfachtäter werden nicht zugewiesen. Die Teilnahme an
dem Projekt ist für die Beschuldigten freiwillig. |
Schülergremium |
Das Schülergremium ist ein Team von 3 Jugendlichen,
die in einem Gespräch mit jugendlichen Straftätern
die Aufgabe haben:
1. Hintergründe und Motive der Tat zu erkunden,
2. Unrechtseinsicht des Täters zu erfragen bzw. zu erzielen,
3. In kreativer Form eine wiedergutmachende Sanktion mit dem
Straftäter zu vereinbaren.
Bei uns arbeiteten derzeit 19 Schüler und Schülerinnen
zwischen 14 und 19 Jahren ehrenamtlich mit. Sie sind verpflichtet
mit den ihnen anvertrauten persönlichen Daten verschwiegen
umzugehen.
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Deliktspektrum: |
| Diebstahl, Unterschlagung, leichte Körperverletzung,
Beleidigung, Bedrohung, Graffiti, Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Erschleichen von Leistungen, Sachbeschädigung u.a. |
Kooperation: |
| Das Projekt findet in enger Kooperation zwischen
Staatsanwaltschaft Leipzig, der Jugendgerichtshilfe Leipzig,
dem Regionalschulamt Leipzig und dem Jugendhaus Leipzig statt.
Ebenfalls wird mit der Polizei kooperiert. |
Projektbetreuung: |
| Kontaktstelle und Projektbetreuung obliegt dem
Verein Jugendhaus Leipzig. Die Projektmitarbeiter Rainer Dietrich
und Verena Klopp begleiten und unterstützen die Schüler in allen
methodischen und organisatorischen Fragen. |