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Schülergericht

Kurzbeschreibung:
Im Projekt „Schülergericht“ gibt es die Möglichkeit, eine Straftat in einem Gespräch zwischen dem Beschuldigten und einem Team aus drei Schülern (Schülergremium) konstruktiv zu bearbeiten. Im Ergebnis wird durch das Schülergremium dem Beschuldigten ein Vorschlag unterbreitet, mit deren Hilfe der Beschuldigte die begangene Tat wieder in Ordnung bringen können. Bei aktiver Teilnahme durch den Beschuldigten ist die Einstellung des Strafverfahrens möglich.
Das Wort Schülergericht trifft den Charakter des Projekts nicht voll, denn die Schüler sind keine Richter. Sie richten nicht, sondern schlagen dem Beschuldigten eine Reaktion auf die Straftat vor. Dieser darf diese Reaktion auch ablehnen.

Wenn es unter den Lesern einen besseren Vorschlag zur Benennung des Projekts gibt, dann schreiben Sie uns einfach eine e-mail.
Die Fälle:
Die Fälle werden von der Staatsanwaltschaft ausgewählt und durch die Gremien bearbeitet. Nach erfolgreichem Abschluß kann das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich vom Projekt tatorientierte, kreative und zeitnahe Reaktionen auf Straffälligkeit.
Zielgruppe:
Zielgruppe sind jugendliche Straftäter zwischen 14 und 21 Jahren, welche geständig sind und Fälle in denen der Sachverhalt geklärt ist. Straftaten durch Mehrfachtäter werden nicht zugewiesen. Die Teilnahme an dem Projekt ist für die Beschuldigten freiwillig.
Schülergremium
Das Schülergremium ist ein Team von 3 Jugendlichen, die in einem Gespräch mit jugendlichen Straftätern die Aufgabe haben:

1. Hintergründe und Motive der Tat zu erkunden,
2. Unrechtseinsicht des Täters zu erfragen bzw. zu erzielen,
3. In kreativer Form eine wiedergutmachende Sanktion mit dem Straftäter zu     vereinbaren.

Bei uns arbeiteten derzeit 19 Schüler und Schülerinnen zwischen 14 und 19 Jahren ehrenamtlich mit. Sie sind verpflichtet mit den ihnen anvertrauten persönlichen Daten verschwiegen umzugehen.
Deliktspektrum:
Diebstahl, Unterschlagung, leichte Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Graffiti, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Erschleichen von Leistungen, Sachbeschädigung u.a.
Kooperation:
Das Projekt findet in enger Kooperation zwischen Staatsanwaltschaft Leipzig, der Jugendgerichtshilfe Leipzig, dem Regionalschulamt Leipzig und dem Jugendhaus Leipzig statt. Ebenfalls wird mit der Polizei kooperiert.
Projektbetreuung:
Kontaktstelle und Projektbetreuung obliegt dem Verein Jugendhaus Leipzig. Die Projektmitarbeiter Rainer Dietrich und Verena Klopp begleiten und unterstützen die Schüler in allen methodischen und organisatorischen Fragen.