| |
| Startseite
> ambulante Angebote >
Schülergericht >
Ablauf |
| |
Ablauf eines "Schülergerichts" |
| 1. Vorgespräch |
Das Vorgespräch mit dem Täter wird durch
einen Schüler durchgeführt. In diesem soll der Täter
informiert werden und seine Bereitschaft erfragt werden.
|
2. Gremiumsgespräch |
Das Gespräch mit dem jugendlichen Straftäter
wird hier im Jugendhaus Leipzig e.V. durchgeführt. Ein
Projektmitarbeiter ist während des Gremiumgesprächs
im Raum, greift aber nur in Ausnahmefällen oder auf Anfrage
ein.
|
 |
Das Gespräch hat in der Regel folgenden Ablauf:
a) Einstieg, Vorstellung der Beteiligten und Regeln des Gesprächs
b) Tatschilderung durch den Jugendlichen
c) Fragen nach Motiv und Folgen der Tat
d) Fragen nach Reaktionen durch Eltern o.a. nach der Tat
e) Vorschlag zur Wiedergutmachung oder Sanktionierung durch
den Jugendlichen
f) Gremium berät über Vorschlag, fügt eigene
Vorstellungen hinzu und entscheidet sich
g) Treffen einer Vereinbarung mit dem Täter als Sanktion
auf die Straftat |
3. Vereinbarung |
Als Reaktion auf die Tat ist sehr viel möglich.
Hier ein paar Beispiele: Entschuldigung beim Geschädigten
Schriftliche oder künstlerische Auseinandersetzung
mit dem eigenen Verhalten
Schadenswiedergutmachung
Gemeinnützige Arbeit und vieles anderes mehr
Die Erfüllung der Vereinbarung wird durch den Projektmitarbeiter
überprüft. Die Schüler erhalten eine Rückmeldung
über den Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme. |
4. Abschluss |
| Der Fall wird durch einen kurzen Bericht durch
den Projektmitarbeiter an die Staatsanwaltschaft beendet. |