Spenden
 
Startseite > ambulante Angebote > Schülergericht > Ablauf
 

Ablauf eines "Schülergerichts"

1. Vorgespräch
Das Vorgespräch mit dem Täter wird durch einen Schüler durchgeführt. In diesem soll der Täter informiert werden und seine Bereitschaft erfragt werden.
2. Gremiumsgespräch
Das Gespräch mit dem jugendlichen Straftäter wird hier im Jugendhaus Leipzig e.V. durchgeführt. Ein Projektmitarbeiter ist während des Gremiumgesprächs im Raum, greift aber nur in Ausnahmefällen oder auf Anfrage ein.


Das Gespräch hat in der Regel folgenden Ablauf:

a) Einstieg, Vorstellung der Beteiligten und Regeln des Gesprächs
b) Tatschilderung durch den Jugendlichen
c) Fragen nach Motiv und Folgen der Tat
d) Fragen nach Reaktionen durch Eltern o.a. nach der Tat
e) Vorschlag zur Wiedergutmachung oder Sanktionierung durch den Jugendlichen
f) Gremium berät über Vorschlag, fügt eigene Vorstellungen hinzu und entscheidet    sich
g) Treffen einer Vereinbarung mit dem Täter als Sanktion auf die Straftat
3. Vereinbarung
Als Reaktion auf die Tat ist sehr viel möglich. Hier ein paar Beispiele:

  • Entschuldigung beim Geschädigten

  • Schriftliche oder künstlerische Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten

  • Schadenswiedergutmachung

  • Gemeinnützige Arbeit und vieles anderes mehr


  • Die Erfüllung der Vereinbarung wird durch den Projektmitarbeiter überprüft. Die Schüler erhalten eine Rückmeldung über den Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme.
    4. Abschluss
    Der Fall wird durch einen kurzen Bericht durch den Projektmitarbeiter an die Staatsanwaltschaft beendet.