 |
| |
| Startseite >
ambulante Angebote > TOA>
Kurzkonzeption zum TOA |
| |
Sachinformation Täter-Opfer-Ausgleich |
Zielgruppe Kriterien
Zielsetzung Methoden-Ablauf
Zugang Voraussetzungen
+ praktische Umsetzung |
Der Täter-Opfer-Ausgleich ( TOA ) ist eine Möglichkeit,
eine Straftat als einen „ sozialen Konflikt " außergerichtlich
durch Kommunikation zwischen den Beteiligten konstruktiv und
kooperativ zu bearbeiten und beizulegen oder zumindest zu entschärfen.
Der TOA wird durchgeführt auf der Grundlage der §§
45, 47 JGG in Verbindung mit § 105, 109 JGG, wenn er auf
Diversion ausgerichtet ist,
- auf Grundlage des § 10 JGG, wenn er als Weisung durch
den Richter auferlegt oder
- auf Grundlage des § 15 JGG, wenn er als richterliche
Auflage ausgesprochen wird.
|
Zielgruppe |
Als Zielgruppe gelten jugendliche und heranwachsende Straftäter
aus dem Anwendungsbereich des JGG und die bei diesen Straftaten
jeweils Geschädigten.
Aus präventiver Sicht werden nach Möglichkeit auch
noch strafunmündige Kinder in einen TOA einbezogen. |
Kriterien, (wesentliche) für die Anwendung eines TOAs
sind: |
Das Opfer sollte eine „ natürliche Person "
sein. Denkbar ist auch, dass Personen stellvertretend für
eine Organisation oder Körperschaft deren Opferinteressen
wahrnehmen.
Der Täter muss geständig sein.
Der TOA sollte seiner Konzeption zufolge sowohl für
den Täter als auch für den Geschädigten Angebotscharakter
haben.
TOA sollte aufgrund seiner rückfallvermeidenden Ausrichtung
sowohl bei Erst-, als auch Wiederholungstätern Anwendung
finden. ( ausgenommen der Fälle, die nach bisheriger
Praxis wegen Geringfügigkeit folgenlos eingestellt werden
könnten ).
Es werden prinzipiell alle Deliktbereiche erfasst, wobei eine
Begrenzung in der menschlichen Zumutbarkeit und Belastbarkeit
der jeweils Betroffenen sowie in der sachlichen Regelbarkeit
liegt. |
Zielsetzung |
Der TOA dient der gleichwertigen und gleichberechtigten Tatverarbeitung
und Tatbewältigung bezüglich des Tatvorfalls, dahinterstehender
Konflikte, Ursachen, Motive, Auslösefaktoren, begleitender
Emotionen, sowie sozial akzeptabler Alternativen.
Des weiteren bildet der TOA den Rahmen für eine einvernehmliche
Regelung bezüglich der u.U. angezeigten materiellen Schadenswiedergutmachung.
Zielsetzung hinsichtlich des weiteren Verfahrensverlaufes sind
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen:
evtl. Verzicht des Opfers auf weitere Strafverfolgung
und Zivilverfahren und
evtl. Einstellung des Strafverfahrens oder Strafminderung.
Damit bietet der TOA die Möglichkeit, Opferbelange im Rahmen
der Strafverfolgung stärker zur Geltung zu bringen und
Tätern, die von ihnen verletzte Norm zu verdeutlichen und
strafende Reaktionen entbehrlich zu machen bzw. abzumildern. |
Methoden / Ablauf |
Mit Täter und Opfer werden zunächst Einzelgespräche
durchgeführt, wobei zuerst mit dem Täter Kontakt aufgenommen
wird. In diesen wird u.a. abgeklärt, ob eine Bereitschaft
zum TOA vorliegt, welche persönlichen Vorstellungen zur
Regulierung bestehen, wie die Situation nach der Tat aussah
und welche Sichtweisen auf das Geschehene existieren.
In dem Ausgleichsgespräch besteht die Möglichkeit
sich über die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Tat
auszutauschen, über die Situation nach der Tat ( vor allem
die der Opferseite ) ins Gespräch zu kommen, Konflikte
aufzuarbeiten und eine einvernehmliche Regelung bezüglich
der Schadenswiedergutmachung zu finden.
Aufgabe des Vermittlers in allen Gesprächen ist es, den
Beteiligten zunächst genügend Raum zu geben, um ihre
eigene Sichtweise zu beschreiben, Erwartungen, Vorstellungen
und auch Befürchtungen zu äußern.
Des weiteren sollte er genaue Informationen zum Verfahren der
TOAs geben und seine Rolle als Vermittler klären.
Insbesondere im Ausgleichsgespräch ist es Aufgabe des Vermittlers
eine konstruktive Auseinandersetzung zu fördern, die sowohl
den Konflikt berücksichtigt aber auch beiden Seiten einen
Weg zeigt, in positiver Form damit umzugehen. Den Beteiligten
muss die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigenen Ideen
bezüglich einer Wiedergutmachung zu diskutieren und mit
Hilfe des Vermittlers auf ein Ergebnis hinzuarbeiten, welches
durch den Vermittler schriftlich festgehalten wird.
Aufgabe des Vermittlers ist es außerdem, den Kontakt zu
allen Verfahrensbeteiligten herzustellen, die Wiedergutmachungsabwicklung
zu überprüfen und gegebenenfalls auch weitere Hilfsmöglichkeiten
anzubieten. |
Zugang |
| Der Zugang zum TOA erfolgt vornehmlich über die Jugendgerichtshilfe,
Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht. Des weiteren wird auch
Selbstmeldern die Möglichkeit eines TOAs, unter Absprache
mit den Verfahrensbeteiligten, eingeräumt. |
Voraussetzungen / praktische Umsetzung |
Der TOA wird in den Räumen des Jugendhaus Leipzig e.V.
von drei MitarbeiterInnen mit spezieller Zusatzausbildung MediatorInnen
durchgeführt.
Für die materielle Schadenswiedergutmachung steht mittellosen
Jugendlichen / Heranwachsenden ein Opferfonds zur Verfügung
( ausschließlich aus Bußgeldern finanziert ), aus
dem ein zinsloses Darlehen gewährt oder fiktiv Geld erarbeitet
werden kann.
Zu dem arbeitet das Projekt mit einem niedergelassenen Rechtsanwalt
zusammen, der zwecks Jugendberatungen sowohl den Betroffen als
auch den Mitarbeitern des Projektes zur Verfügung steht. |
|
|